Was ist bei der Auflösung eines Schülerunternehmens zu beachten?
Die Beendigung und Auflösung eures Schülerunternehmens muss - genauso wie die Gründung - kontrolliert und durchdacht erfolgen. Da es sich bei dem Schülerunternehmen nicht um ein reales Unternehmen (außer bei einem Schülerunternehmen als echte Firma) handelt, braucht ihr bei der Auflösung auch keine besonderen gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Zur Vorbereitung der Auflösung bietet es sich an, einen Schlussverkauf durchzuführen, wenn es das Sortiment zulässt.
Die erste Aufgabe ist eine Inventur des Warenbestandes, des verbleibenden Materials, des Inventars und der Ausrüstung durchzuführen. Hierbei sind beschädigte bzw. verdorbene Waren und kaputtes Inventar auszusortieren und der Wert von eurem Gewinn abzuziehen.
Eure Geschäftsunterlagen müssen gesichtet und auf den neuesten Stand gebracht werden. Genauso, wie zu jedem Monatsende, ist auch bei der Auflösung eures Schülerunternehmens eine Einnahme- und Ausgabenrechnung zu machen. Damit ermittelt ihr euer Betriebsendergebnis (Gewinn oder Verlust).
Wenn ihr alle Quittungen und Rechnungen erfasst habt, könnt ihr das Firmenkonto abschließen und bei der Bank auflösen. Bestehende Verträge (mit Banken, Lieferanten und anderen Kooperationspartnern) müssen gekündigt werden. Beachtet dabei die vereinbarten Kündigungsfristen.
Die Aufteilung des verbleibenden Gewinns bzw. die Verbuchung des Verlustes erfolgt nach den Festlegungen eures Gründungsvertrages. (Stand: 11.12.2007)
Die Geschäftsunterlagen des Schülerunternehmens müssen 5 Jahre aufgehoben werden.