Das Einzelunternehmen
Als Einzelunternehmer fängst du klein an und bist ein sogenannter Kleingewerbetreibender. Das Einzelunternehmen entsteht automatisch bei Geschäftseröffnung, es gibt nur einen Geschäftsinhaber und demzufolge auch keine Konflikte mit Partnern. Man braucht kein Mindestkapital, hat die Kontrolle über das Unternehmen, vollen Entscheidungsspielraum, allerdings auch die volle Haftung einschließlich seines Privatvermögens.
Wenn Umsatz, Gewerbeertrag, Betriebsvermögen und Mitarbeiterzahl wachsen, dann wirst du zum Kaufmann und musst dich (also deine Firma) in das Handelsregister eintragen lassen. Aber auch als Kleingewerbetreibender kannst du dich freiwillig im Handelsregister registrieren lassen und musst dann mit dem Zusatz "e. K." firmieren.
Die Vorteile eines Kleingewerbetreibenden entfallen jedoch (z. B. Gewinnermittlung anhand einer Einnahme-Überschussrechnung). Diese Unternehmensform ist also für dich als Einstieg in die Praxis einfach umzusetzen. Die gesetzlichen Grundlagen sind die §§17 - 37 Handelsgesetzbuch (HGB). (Stand: 14.01.2008)
Es gibt hier zwei Varianten:
1. die Einzelfirma ohne Handelregistereintrag (Nichtkaufmann früher Minderkaufmann) und
2. die Einzelfirma mit Handelsregistereintrag (Vollkaufmann).
Bei der Namensgebung der Firma musst du als Minderkaufmann mit deinem Vor- und Familiennamen im Rechts- und Geschäftsverkehr auftreten. Zusätzlich kannst du dem Firmennamen aber noch die Tätigkeit und die Branche hinzufügen, z. B. Roland Müller Computerverkauf. Als Vollkaufmann musst du auch mit deinen Vor- und Familiennamen im Rechts- und Geschäftsverkehr auftreten. Desweiteren kannst du aber noch als Zusatz einen Phantasienamen, der aber der Firmenwahrheit entsprechen muss, z. B. "MÜRO Computerverkauf" hinzufügen.
Vorteile sind, dass dies die einfachste und billigste Form der Unternehmensgründung und kein Mindestkapital notwendig ist. Du hast einen breiten Entscheidungsspielraum, die volle Kontrolle und ein hohes Ansehen und Kreditwürdigkeit.
Der Nachteil ist, du haftest ohne Beschränkung, also auch mit dem Privatvermögen.