Die Europa-GmbH (EU-GmbH)
Unter einer Europa-GmbH versteht man eine Gesellschaft, die nicht in Deutschland, sondern in einem anderen EU-Land gegründet wurde. Die Gründung einer Europa-GmbH ist für Unternehmer eine Lösung, die die Kosten und den Kapitaleinsatz einer deutschen GmbH umgehen wollen. Die Bezeichnung „Europa-GmbH oder EU-GmbH“ als Rechtsform gibt es aber nicht. Dieses entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden; Az.: 42 O 0386/05, indem es feststellte, dass es in der EU keine einheitliche als EU-GmbH bezeichnete Rechtsform gibt.
Beispiele für Auslandsgründungen sind z. B. die englische Limited und die spanische SL.
Die spanische SL wird z. B. ins deutsche Handelsregister eingetragen, das Mindestkapital beträgt nicht, wie in Deutschland 25.000 €, sondern nur 3.006 €. Und die Geschäftstätigkeit erfolgt über eine Zweigniederlassung am Ort der Geschäftstätigkeit in Deutschland.
Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen die deutschen Gerichte, die in einem EU-Land gegründeten und in Deutschland tätigen GmbHs anerkennen.
Auch der Bundesgerichtshof hat in seinem BGH-Urteil vom 13.03.2003; Az.: VII ZR 370/98, festgestellt, dass auch eine im Ausland gegründete Gesellschaft in jedem EU-Mitgliedsstaat geschäfts- und rechtsfähig ist. Für deutsche Unternehmensgründer bedeuten diese Urteile, dass sie durchaus alle Vorteile (unbürokratisches Gesellschaftsrecht) einer Firmengründung (GmbH oder Limited) im EU-Ausland nutzen können.