Das Handelsrecht
- © existere e. V.
Das allgemeine Handelsrecht wird bestimmt durch zahlreiche einschlägige Gesetze und Handelsbräuche. Es wird allgemein als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet, aber sachlich betrachtet ist das Handelsrecht das systemgebundene Recht für eine Marktwirtschaft.
Die Bedeutung des Handelsrechts ergibt sich aus den besonderen Erfordernissen der Marktprozesse im kaufmännischen Geschäftsleben.
Das deutsche Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute basiert auf dem so genannten subjektiven System. Für seine Anwendbarkeit kommt es auf eine bestimmte Eigenschaft der beteiligten Rechtssubjekte an: sie müssen Kaufleute sein!
Ein Teil des Handelsrechts im weiteren Sinne ist auch das Recht der Personenhandelsgesellschaften und der Kapitalgesellschaften.
Das Handelsrecht ist im Handelsgesetzbuch geregelt, enthält aber auch ergänzende Vorschriften zu den allgemeinen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches.