Schüler und Selbständigkeit
Ein Gewerbe ist anzumelden, sobald die Tätigkeit des Schülers auf Gewinnerzielung gerichtet und eine auf Dauer angelegte selbständige Betätigung ist. Eine Anmeldung kann ebenfalls erforderlich werden, sobald Rechnungen für Kunden geschrieben werden. Rechtsgrundlage für die Gewerbeanmeldung als Minderjähriger ist §112 BGB.
Eine volle Geschäftsfähigkeit tritt erst mit der Volljährigkeit ein. Daher kann der Schüler zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur mit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (meist die Eltern) eine Gewerbeanmeldung tätigen. Die Anmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt. Von hier erfolgt eine Information an das zuständige Finanzamt.
Man braucht zuerst das Einverständnis der Eltern. Zusätzlich ist eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht erforderlich. Als nächstes muss ein formloser Antrag an das Vormundschaftsgericht gestellt werden, in dem die Eltern dieses bitten, dass der Schüler ein Gewerbe eröffnen darf. Dieser Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Die Erteilung der Genehmigung setzt im Wesentlichen voraus, dass der Jugendliche die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und nicht unbedarft Verpflichtungen eingeht. Es ist also das Vormundschaftsgericht zu überzeugen, dass sich der Schüler sich in der Materie auskennt und seine Rechte und Pflichten kennt. Der Minderjährige ist für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften sowie Abgabepflichten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Er haftet voll, denn er ist für die Gewährung der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit einem Volljährigen gleichgestellt, d. h. für die so begründeten schuldrechtlichen Verbindlichkeiten voll haftungsfähig.
Sonderregelungen und -gesetze für minderjährige Selbständige gibt es nicht.Die Ausübung eines Schülerjobs ist in der Regel darauf gerichtet, dass der Schüler sich ein zusätzliches Taschengeld erarbeitet. Er muss aber auch darauf achten, dass seine Tätigkeit nicht den Charakter eines selbstständigen Gewerbes annimmt. Die Betonung liegt hier auf regelmäßig und ständig.