Versicherungen eines Schülerunternehmens
Unfallversicherung Stand: 11.12.2007
Schüler sind innerhalb des Schulgeländes unfallversichert und auch, wenn sie im Auftrag und mit Genehmigung für das Schülerunternehmen außerhalb des Schulgeländes unterwegs sind. Generell sind Schüler während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach der Reichsversicherungsordnung bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Unfallkassen der Länder gegen Unfall versichert.
Erleidet der Schüler einen Unfall, so zahlt die Versicherung z. B. die ärztliche Behandlung, Unterricht am Krankenbett und auch die Krankengymnastik. Zuzahlungen entfallen.
Sonstige Zusatzversicherungen
Bei teuren Geräten (z. B. Computer) lohnt es sich, zusätzlich eine Sachversicherung abzuschließen. Werden dem Schülerunternehmen leihweise Geräte zur Verfügung gestellt, sind diese nicht versichert. Schäden an ihnen müssen über die Haftpflicht des Geschädigten reguliert werden oder das Schülerunternehmen muss eine Zusatzversicherung hierfür abschließen.
KFZ-Versicherung
Die Benutzung von Kfz muss vom Schulleiter genehmigt werden. Bei Mitnahme eines Schülers durch einen beamteten Lehrer ist der Lehrer durch die Beamtenversorgung abgesichert (ansonsten durch die gesetzliche Unfallversicherung). Der Schüler ist abgesichert durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Kommen private Pkw der Eltern oder Schüler ohne Auftrag zum Einsatz, gilt dieses als Privatfahrt.
Hinweis: Es wird der Abschluss einer Kaskoversicherung für Schäden am Kfz der Eltern oder Schüler empfohlen.