Wettbewerb
Joseph Michael sieht einen sehr spannenden Film auf seinem Lieblingssender im Fernsehen. Gerade an der spannendsten Stelle: WERBUNG… Joseph Michael ärgert sich und denkt: „Wer braucht denn schon diese Werbung? Wozu soll sie denn eigentlich gut sein?“ Ganz einfach, die Werbung (Marketing) ist Bestandteil des Wettbewerbs. Dieser zielt im wirtschaftswissenschaftlichem Sinne auf einen größtmöglichen Erfolg ab, in diesem Falle auf die Gewinnung möglichst vieler Kunden (Nachfrager) durch die positive Präsentation des Produktes und somit auf die Ausstechung von Konkurrenzprodukten. Begriffsbestimmung Wettbewerb Der Wettbewerb besteht auf den verschiedensten Märkten, auf denen mindestens 2 Anbieter oder 2 Nachfrager existieren, welche durch gezielte Handlungen versuchen, einen ökonomischen Erfolg zu erzielen (z.B. einen höchstmöglichen Gewinn) zu Lasten der Konkurrenz. Die Ausrichtung des Wettbewerbs ist abhängig von der Form des Marktes (Monopol, Polypol, Oligopol), auf dem das Gut angeboten werden soll. Der gut funktionierende Wettbewerb ist Basis für die soziale Marktwirtschaft. Die konkurrierenden Wirtschaftssubjekte (Unternehmen, private Haushalte, Staat) sind stetig um Verbesserung ihrer angebotenen Güter bemüht. Folglich wirkt sich dieser Anreiz steigernd auf den (technischen) Fortschritt aus (Anreizfunktion). Es werden vermehrt die Güter produziert, die von den Konsumenten bevorzugt werden. Danach werden die Produktionsfaktoren ausgerichtet, um kostengünstigst die bevorzugten Güter zu erschaffen und somit zu besseren Konditionen auf dem Markt anbieten zu können (Steuerungsfunktion). Durch eine hohe Wettbewerbsquote wird das Sozialprodukt direkt oder auch indirekt gesteigert. Das führt zu einer „gerechten“ Einkommensverteilung und zur Steigerung des Lebensstandards (Verteilungsfunktion). Der Wettbewerb wirkt sich unterstützend auf die Produktions- und Konsumfreiheit aus. Nur verdienen diese ihren Namen „Freiheit“ nicht zu Recht. Konsum und Produktion werden - um den Verbraucher zu schützen - durch bestimmte Rahmenbedingungen und Gesetze eingeschränkt. Der Staat greift jedoch noch tiefer in das Wettbewerbsgeschehen ein. Er erließ Gesetze, die den Wettbewerb steuern bzw. überwachen sollen, wie z. B.: das Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB, Kartellgesetz), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Rabattgesetz (RabattG), Markengesetz (MarkenG), Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) und das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG).
Kämpfen unterschiedliche Parteien oder Personen um dasselbe Ziel, so spricht man von Wettbewerb oder Konkurrenz (lat.: concurrere = zusammenlaufen). Die Konkurrenz steht auch häufig als Synonym für die anderen Wettbewerber oder Konkurrenten.
(Quelle: Wikipedia)